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K o n d i t i o n e n

 

Tarife

Das Honorar für Psychotherapie orientiert sich an den Vorgaben des Berufsverbandes ASP.

Ich habe eine OKP-Zulassung zur Abrechung über die Krankenkassen-Grundversicherung.

Um über die Grundversicherung abrechnen zu können, muss eine Anordnung vorliegen. Diese muss vom anordnenden Arzt oder der anordnenden Ärztin vorgängig ausgestellt werden.

Eine Anordnung gilt für 15 Sitzungen und kann einmalig wiederholt werden. Nach 30 Sitzungen muss ein/e Psychiater*in eine Fallbeurteilung vornehmen und entscheiden, ob eine weitere Anordnung angemessen ist oder nicht.

Zusätzlich ist zu beachten, dass zuerst die festgelegte Franchise (CHF 300 bis CHF 2'500 / Jahr) ausgeschöpft wird. Danach wird eine 10%-ige Kostenbeteiligung pro Rechnung verlangt, bis zum Erreichen von CHF 700 pro Kalenderjahr.

Bezüglich einer Abrechung über eine Krankenkassen-Zusatzversicherung sollten Sie dringend bei Ihrer Krankenkasse (am besten schriftlich) abklären, ob und unter welchen Umständen die Zusatzversicherung die Leistung noch übernimmt. Einige Kassen verlangen eine ärztliche Überweisung, andere haben gewisse Bedingungen, die sie an die Therapeut*innen stellen (z.B. eidg. Titel, Verbandszugehörigkeit). Einige Krankenversicherer erlauben Zusatzversicherungen nur noch mit Psychotherapeut*innen, die nicht über eine OKP-Zulassung verfügen.

Wenn diese beiden Wege nicht möglich sind oder Sie diese nicht wollen, können Sie die Therapiekosten selbst übernehmen und sie als eine Investition in Ihre persönliche Weiterbildung oder Ihre Selbstentwicklung betrachten.

Das Honorar für Prozessarbeit im Sinne des Angebots prozessorientierte Selbstentwicklung, Traumaarbeit, Erziehungsberatung beträgt CHF 170 pro Stunde.

Das Honorar für prozessorientierte Paarberatung und Familienfacilitation beträgt CHF 170 pro 50 Minuten.

Bei Bedarf kann das persönliche Einkommen der Beteiligten berücksichtigt werden.

Das Honorar für Coachings wird zusammen mit dem Auftraggeber und Kostenträger vertraglich vereinbart. Bei Kostenübernahme durch die/den berufstätige/n Coachee richtet sich der Tarif nach dem Monatseinkommen.

Beratungstelefonate, längere Mails und schriftliche Arbeiten (z.B. Versicherungsberichte) werden zum jeweils vereinbarten Ansatz nach Aufwand verrechnet.

 

Terminabsagen

Vereinbarte Sitzungen müssen mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden; erst später abgesagte Termine werden zum vollen Tarif verrechnet.

 

Schweigepflicht

Ich unterstehe der Schweigepflicht.